Verträge und Immobilienrecht 2019-04-15T12:50:04+00:00

Verträge und Immobilienrecht

Vertrag: Vereinbarung, die erst wirksam wird, wenn das Vertragen endet.

Peter E. Schumacher

Verträge und Immobilienrecht

Sie kaufen oder mieten ein Haus oder eine Wohnung? Sie wollen vermeiden, dass in Zukunft über die Punkte, in denen jetzt scheinbar „alles klar“ ist, gestritten werden kann?

Die Qualität eines Vertrages zeigt sich nicht sofort bei seiner Unterzeichnung, sondern meistens erst dann, wenn in der Folge ein Konflikt entsteht.

Unser Anspruch ist es, unsere Verträge gemeinsam mit Ihnen so zu konzipieren, dass für die Zukunft klare und verständliche Regelungen getroffen werden. Idealerweise soll dann nämlich in diesen Situationen „alles klar“ (nämlich alles klar geregelt) sein …

Unsere Tätigkeitsbereiche im Detail

  • Kaufverträge

  • Schenkungs- und Übergabeverträge

  • Miet- und Pachtverträge

  • Grundbuchsangelegenheiten

  • Dienstbarkeitsverträge

  • Prüfung strittiger Vertragspunkte

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