Verträge und Immobilienrecht
Vertrag: Vereinbarung, die erst wirksam wird, wenn das Vertragen endet.
Peter E. Schumacher
Verträge und Immobilienrecht
Sie kaufen oder mieten ein Haus oder eine Wohnung? Sie wollen vermeiden, dass in Zukunft über die Punkte, in denen jetzt scheinbar „alles klar“ ist, gestritten werden kann?
Die Qualität eines Vertrages zeigt sich nicht sofort bei seiner Unterzeichnung, sondern meistens erst dann, wenn in der Folge ein Konflikt entsteht.
Unser Anspruch ist es, unsere Verträge gemeinsam mit Ihnen so zu konzipieren, dass für die Zukunft klare und verständliche Regelungen getroffen werden. Idealerweise soll dann nämlich in diesen Situationen „alles klar“ (nämlich alles klar geregelt) sein …
Unsere Tätigkeitsbereiche im Detail
Kaufverträge
Schenkungs- und Übergabeverträge
Miet- und Pachtverträge
Grundbuchsangelegenheiten
Dienstbarkeitsverträge
Prüfung strittiger Vertragspunkte